Innerhalb kurzer Zeit hat das
Bundesverfassungsgericht das Recht hochrangiger staatlicher
Repräsentanten verteidigt, sich trotz des grundsätzlichen Gebots
parteipolitischer Neutralität in den politischen Meinungskampf
einzumischen – und offen gegen nationalistische, extremistische oder
ausländerfeindliche Gruppierungen aufzutreten. Diese Urteile stärken
die Demokratie gegen ihre Feinde.
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, mit welcher Intensität
sich die dauerklagende NPD der Instrumentarien gerade jenes
Rechtsstaates bedient, den sie ansonsten gerne verunglimpft. Und wie
sehr sie hofft, dass gerade das Bundesverfassungsgericht die
anhängige Verbotsklage gegen die Partei abschmettert. Die eigentliche
Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Parteien ist jedoch
nicht im Karlsruher Gerichtssaal zu führen, sondern tatsächlich in
der Arena des öffentlichen Meinungsstreits. Und da ist es – wie die
beklagte Ministerin Manuela Schwesig zu Recht anmerkt – nicht nur das
Recht, sondern die Pflicht von Bundespräsident, Kanzlerin und
Ministern, dem braunen Ungeist mit deutlichen Worten
entgegenzutreten.
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