Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu EU/Girokonten

Es ist gut, dass jetzt die europäischen
Gesetzgeber aktiv geworden sind und allen EU-Bürgern Zugang zum
bargeldlosen Zahlungsverkehr verschaffen wollen. Wie wirksam der
Vorstoß sein wird, hängt entscheidend von der konkreten Ausgestaltung
ab. Welche Funktionen muss das Basiskonto enthalten? Wie hoch sind
die Gebühren im Einzelnen? Zu einem kostenlosen Girokonto haben sich
Kommission und Parlament nicht durchringen können. Da sind
Streitigkeiten über Entgelte für bestimmte Dienstleistungen
programmiert.

Die Frage ist auch: Was passiert, wenn einem Kunden wegen
angeblichen Fehlverhaltens oder zu viel Widerspruchsgeist das Konto
gekündigt wird? Muss ihn dann ein anderes Institut aufnehmen? Was ist
mit Wohnsitzlosen? Ein Anfang ist mit dem EU-Gesetz gemacht. Nun
sollte eine verbraucherfreundliche Präzisierung in den nationalen
Gesetzen folgen.

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