Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Justiz/Mollath

Im Fall von Gustl Mollath sind die Irrwege der
(bayerischen) ohne Beispiel. Dass Mollaths Verdacht begründet war,
weiß man längst. Anstatt aber den Spuren, die er aufzeigte, zu
folgen, wurde Mollath – ohne angemessene Beweisführung – aus dem
Verkehr gezogen.

Der Bundesgerichtshof hat das skandalöse Nürnberger Urteil, das
ihn in die Psychiatrie brachte, bestätigt. Nicht nur die bayerische
Justiz also, die Horst Seehofer jetzt aus wahltaktischen Gründen gern
ganz schnell ganz anders würde handeln sehen, hat versagt – und tut
es noch. Träge wandert der Schwarze Peter von einer Instanz zur
nächsten. Am Ende wird der Fall Mollath vor dem
Bundesverfassungsgericht landen, wo es nicht mehr viel zu reparieren
gibt: der Rechtsstaat wird sich ein Armutszeugnis ausstellen lassen
müssen.

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