Dass der vergleichsweise wohlhabende Südwesten
überproportional beispielsweise zum gesamtstaatlichen Steueraufkommen
beiträgt, ist systemgerecht. Das entspricht dem Unterschied zwischen
einem Bundesstaat und einem bloßen Staatenbund. Und den will,
klammert man einmal unsere zur folkloristischen Exzentrik neigenden
bayerischen Nachbarn aus, wirklich niemand.
Anders verhält es sich mit dem Länderfinanzausgleich. Wenn 13
Nehmerländer von nur noch drei Gebern alimentiert werden, dann stimmt
etwas nicht im Staate Deutschland. Eine Verfassungsklage hilft
freilich kaum weiter, weil spätestens im Jahr 2019 – Karlsruhe hin
oder her – die föderalen Finanzbeziehungen ohnehin neu geordnet sein
müssen. Darauf gilt es hinzuarbeiten. Eine Idee lautet, Berlin als
Hauptsubventionsempfänger aus dem Finanzausgleich herauszunehmen und
als Bundesdistrikt zu etablieren. Eine andere läuft darauf hinaus,
Zwergstaaten wie das Saarland oder Bremen mit ihren Nachbarn zu
fusionieren. Leicht ist das alles nicht, aber so wie bisher kann es
nicht weitergehen.
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