Zwar ist es richtig, Wege zu suchen, den
Flüchtlingen Todesfahrten übers Mittelmeer zu ersparen. In Tschad,
Niger und vor allem in Libyen ist die Lage aber nicht ansatzweise so
stabil, dass faire Verfahren garantiert werden könnten. Es ist
außerdem völlig unklar, wie es den Flüchtlingen ermöglicht werden
soll, Entscheidungen der europäischen Instanzen – wer übernimmt
diese Aufgabe eigentlich? – von einem Gericht prüfen zu lassen. Vor
allem ist offen, wie die Asylberechtigten in Europa verteilt werden.
Erst wenn die Bereitschaft erkennbar ist, in diesen elementaren
Fragen der Rechtsstaatlichkeit sauber zu arbeiten, bleibt die EU als
Wertegemeinschaft glaubwürdig. Andernfalls bedeutet die Einigung
nichts anderes als die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl.
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