Südwest Presse: KOMMENTAR · FIXIERUNG

Die Überprüfung zählt

Der Bundesgerichtshof hat der unbegrenzten Fixierung von
Heimbewohnern einen Riegel vorgeschoben. Ein solch schwerwiegender
Eingriff in die Grundrechte eines Menschen muss künftig zwingend von
einem Gericht gebilligt werden. Die Zustimmung Angehöriger reicht
nicht mehr. Das ist gut so und dient dem Schutz der Menschen, die
sich nicht mehr wehren können. Zumindest in der Theorie. Jeden Tag
werden in Pflegeheimen Menschen angegurtet oder in Gitterbetten
eingesperrt weil sie unruhig sind, ihnen die Orientierung fehlt oder
sie ihr Gleichgewicht nicht mehr halten können. Mancher Gurt mag da
ihrer eigenen Sicherheit dienen. Mancher Freiheitsentzug jedoch nützt
vor allem Heimen, die mit wenig Personal möglichst viele Bewohner
durch Tag und Nacht bringen wollen. Ein so massiver Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte muss nicht immer sein. Sturzprophylaxe,
Fußmatten mit Sensoren, die melden, wenn ein verwirrter Mensch das
Bett verlässt, können Verletzungen vorbeugen. Ebenso ausreichend
Pflegekräfte. Ob nur gespart werden soll oder ein Mensch die
Fixierung vorübergehend braucht, können Außenstehende nicht immer
beurteilen. Schon gar nicht, wenn sie als Betreuer für viele Bewohner
zuständig sind. Massives Zureden und Druck führt Heimbetreiber da oft
ans Ziel. Für Schutzbedürftige ist eine weitere Kontrolle deshalb ein
Gewinn. Allerdings nur, wenn Gerichte Anfragen auch persönlich
prüfen. Folgen Richter nur der Einschätzung der Heimbetreiber, macht
der Beschluss des Bundesgerichtshofs keinen Sinn. Dann bliebe
zusätzlicher Schutz reine Theorie. ELISABETH ZOLL Die Überprüfung
zählt Der Bundesgerichtshof hat der unbegrenzten Fixierung von
Heimbewohnern einen Riegel vorgeschoben. Ein solch schwerwiegender
Eingriff in die Grundrechte eines Menschen muss künftig zwingend von
einem Gericht gebilligt werden. Die Zustimmung Angehöriger reicht
nicht mehr. Das ist gut so und dient dem Schutz der Menschen, die
sich nicht mehr wehren können. Zumindest in der Theorie. Jeden Tag
werden in Pflegeheimen Menschen angegurtet oder in Gitterbetten
eingesperrt weil sie unruhig sind, ihnen die Orientierung fehlt oder
sie ihr Gleichgewicht nicht mehr halten können. Mancher Gurt mag da
ihrer eigenen Sicherheit dienen. Mancher Freiheitsentzug jedoch nützt
vor allem Heimen, die mit wenig Personal möglichst viele Bewohner
durch Tag und Nacht bringen wollen. Ein so massiver Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte muss nicht immer sein. Sturzprophylaxe,
Fußmatten mit Sensoren, die melden, wenn ein verwirrter Mensch das
Bett verlässt, können Verletzungen vorbeugen. Ebenso ausreichend
Pflegekräfte. Ob nur gespart werden soll oder ein Mensch die
Fixierung vorübergehend braucht, können Außenstehende nicht immer
beurteilen. Schon gar nicht, wenn sie als Betreuer für viele Bewohner
zuständig sind. Massives Zureden und Druck führt Heimbetreiber da oft
ans Ziel. Für Schutzbedürftige ist eine weitere Kontrolle deshalb ein
Gewinn. Allerdings nur, wenn Gerichte Anfragen auch persönlich
prüfen. Folgen Richter nur der Einschätzung der Heimbetreiber, macht
der Beschluss des Bundesgerichtshofs keinen Sinn. Dann bliebe
zusätzlicher Schutz reine Theorie.

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Lothar Tolks
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