Vorrang für den Menschen
Die Menschen im Großraum Frankfurt können aufatmen: Die Richter am
Bundesverwaltungsgericht haben ihrer Gesundheit Vorrang eingeräumt
vor den wirtschaftlichen Interessen des Frankfurter
Flughafenbetreibers. Es ist ein denkwürdiges Urteil, das von
Initiatoren anderer Großprojekte mit Aufmerksamkeit studiert werden
wird. Denn die Richter gaben nebenbei der hessischen Landesregierung
noch Nachhilfe beim Thema Glaubwürdigkeit. Kein Großprojekt hat in
den vergangenen Jahren Deutschlands Mitte so aufgebracht wie der
Ausbau des Frankfurter Flughafens. Über das Drehkreuz werden derzeit
500 000 Flugbewegungen pro Jahr abgewickelt. 2020 sollen es nach dem
Bau einer neuen Start- und Landebahn bereits 700 000 sein. Für die
Anwohner bis weit nach Rheinland-Pfalz bedeutet das: Lärm, Lärm,
Lärm. Dass sie jetzt dauerhaft wenigstens einige Stunden Nachtruhe
haben, verdanken sie den Richtern. Deren Urteil dürfte sich als
verlässlicher erweisen, als die Beteuerungen der hessischen
CDU-Landesregierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Roland
Koch. Der hatte seinen Bürgern in einem Mediationsverfahren Ruhe
zugesichert – und wollte davon später jedoch nichts mehr wissen. Als
nicht akzeptabel werteten die Richter solch ein Verhalten.
Vermittlungsverfahren seien keine Farce. Die Juristen haben damit der
direkten Demokratie einen großen Dienst erwiesen.
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Lothar Tolks
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