Grau bleibt Grau
Heiko Maas (SPD) will die Regeln zur Bekämpfung der
Kinderpornographie verschärfen. Der Bundesjustizminister kommt mit
diesem Vorstoß dem dringenden Bedarf nach Konkretisierung nach. Denn
die bestehenden Gesetze sind in jener Grauzone, in der der Fall
Edathy spielt, derart unscharf, dass sogar Staatsanwälte oft nicht
sicher entscheiden können, ob es sich nun um strafrechtlich
relevantes Material handelt oder nicht. Maas betritt mit seinem
Vorhaben unsicheres Gelände. Davon zeugen die Worthülsen, mit denen
er sich an seine zweifelsohne schwierige Aufgabe herantastet. Den
veralteten Begriff der „pornographischen Schrift“ will er an das
digitale Zeitalter anpassen – gerade so als gehe es um Schmuddelhefte
wie in alter Zeit. Dabei wird Kinderpornographie im Internet längst
verfolgt, ganz ohne redaktionelle Änderungen, wie sie der Minister
ankündigt. Will sich Maas Meriten erwerben, muss er ganz andere
Herausforderungen meistern: Definiert er bloße Nacktheit als
pornographisch, wirkt das in Kunst, Kultur und in den
Erwachsenenbereich. Verbietet er pauschal jedes Fotografieren nackter
Kinder, kriminalisiert er Familienbilder. Legt er den Schwerpunkt auf
den gewerbsmäßigen Handel, lässt er Netzwerke außen vor, in denen
Bilder gegen Bilder getauscht werden. Maas steht die Quadratur des
Kreises bevor. Damit wächst die Gefahr, dass ein neues Gesetz so
unklar wird wie das alte – Grau bleibt Grau.
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