Hartmut Zapp hat den Prozess um den Kirchenaustritt
verloren. Dennoch hat der emeritierte Professor das
Staatskirchenrecht in seiner historisch gewachsenen Inkonsequenz
bloßgestellt und die Frage aufgeworfen: Wie lange will der weltliche
Staat den Religionsgemeinschaften staatsgleiche Befugnisse verleihen
und ihnen obendrein zu deren Vollstreckung seinen starken Arm leihen?
In der Sache ist das Urteil einleuchtend. Wer austritt, egal wo, kann
nicht Mitglied bleiben. Wer das will, muss – so jedenfalls der
Umkehrschluss – Kirchensteuer bezahlen. Das ist in Deutschland der
Preis des Glaubens. Die Sicht der Richter kommt den durch sinkende
Mitgliederzahlen gebeutelten Religionsgemeinschaften entgegen und
entspricht dem, was allgemein üblich ist: kein Training ohne
Vereinsbeitrag. In einer Zeit, in der sich religiöse Kräfte aller
Schattierungen immer lauter Gehör verschaffen, gewinnt ein säkularer
Staat an Bedeutung. Das zu unterstreichen, haben die
Verwaltungsrichter redlich versucht. Ihre Entscheidung beschränkt
sich auf die weltlichen Folgen des Austritts, macht sich jedoch im
Ergebnis letztlich die Linie des Papstes zu eigen. Es rächt sich,
dass Deutschland seit mehr als 100 Jahren auf die saubere Trennung
von Staat und Kirche verzichtet. Wie in vielen Lebenslagen könnte
auch hier ein Blick nach Frankreich Anregungen liefern. Den Namen
Zapp darf man sich merken – trotz der Niederlage.
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