Es geht ums Recht
Kann das sein? Fast 70 Jahre nach den Gräueln der Nazi-Zeit soll
immer noch Tatverdächtigen der Prozess gemacht werden? Es muss,
lautet die Antwort, wenn es auch nur irgendeinen stichhaltigen Grund
für eine Verurteilung wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord gibt. Hier
schützt mit Blick auf die furchtbare deutsche Vergangenheit aus gutem
Grund keine Verjährung und damit auch kein Alter. Wer
verhandlungsfähig ist, der muss sich im Fall des Falles auch heute
und morgen noch vor Gericht verantworten. Es kommt dabei nicht auf
die vielleicht mögliche Inhaftierung eines Greises an, der – das soll
nicht vergessen werden – trotz aller Schuld jahrzehntelang juristisch
völlig unbehelligt durchs Leben gehen konnte. Es geht um einen,
wenngleich bitter späten Sieg des Rechts. Es ist zu wünschen, dass
sich die Staatsanwälte in der Zentralen Stelle in Ludwigsburg mit
ihrer Rechtsauffassung am Ende vor den Gerichten durchsetzen: All
jene, die – wo auch immer – zu Diensten waren in den
NS-Vernichtungslagern, haben Beihilfe zum Mord geleistet. Die
Todesmaschinerie funktionierte nicht nur, weil es Befehlsgeber,
sondern auch, weil es Aufseher und Köche gab. In Stuttgart wird in
Kürze Anklage gegen einen 93-jährigen Koch in Auschwitz erhoben. Es
könnte ein Pilotverfahren werden mit Folgen für die jetzt in ganz
Deutschland vorgelegten Fälle.
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Ulrike Sosalla
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