Südwest Presse: KOMMENTAR · ZINSVERSPRECHEN

Abschreckendes Beispiel

Die Finanzbranche hat es derzeit nicht leicht. Der Wettbewerb ist
hart, die Zinsen sind im Dauertief. Die Politik des billigen Geldes
der Europäischen Zentralbank gefährdet diverse Geschäftsmodelle. Vor
diesem Hintergrund erwägt die Branche, wie sie die Last früherer
Zinsversprechen los wird. Dass Bausparkassen Verträge kündigen, die
schon lange überspart sind und von den Kunden als Geldanlage genutzt
werden, mag man gerade noch nachvollziehen. Die Art, wie die
Sparkasse Ulm ihre Kunden aus langlaufenden Vorsorgeverträgen
herausgedrängt hat, ruft dagegen Unverständnis hervor – selbst im
Sparkassenlager. Mit ihrem rabiaten Vorgehen gegen die eigene
Kundschaft und den juristischen Klimmzügen vor Gericht hat die
Sparkasse Ulm das Prinzip der Vertragstreue in Frage gestellt – einen
der wichtigsten Grundsätze des öffentlichen und privaten
Vertragsrechts. Seit gestern hat es die Sparkasse schriftlich, dass
auch sie sich an Verträge zu halten hat und diese nicht kündigen
darf, nur weil sie ihr nicht mehr in den Kram passen. Dem Ulmer
Sparkassenchef ging es nicht nur ums Geld und ums Prinzip. Man darf
ihm getrost unterstellen, dass er Schaden von dem Institut abhalten
wollte. Doch er hat das Gegenteil erreicht. Der Imageschaden ist
riesengroß – weit über Ulm hinaus. Das Urteil des Landgerichts hat
Signalcharakter und entlarvt die Sparkasse als abschreckendes
Beispiel.

Abschreckendes Beispiel

Die Finanzbranche hat es derzeit nicht leicht. Der Wettbewerb ist
hart, die Zinsen sind im Dauertief. Die Politik des billigen Geldes
der Europäischen Zentralbank gefährdet diverse Geschäftsmodelle. Vor
diesem Hintergrund erwägt die Branche, wie sie die Last früherer
Zinsversprechen los wird. Dass Bausparkassen Verträge kündigen, die
schon lange überspart sind und von den Kunden als Geldanlage genutzt
werden, mag man gerade noch nachvollziehen. Die Art, wie die
Sparkasse Ulm ihre Kunden aus langlaufenden Vorsorgeverträgen
herausgedrängt hat, ruft dagegen Unverständnis hervor – selbst im
Sparkassenlager. Mit ihrem rabiaten Vorgehen gegen die eigene
Kundschaft und den juristischen Klimmzügen vor Gericht hat die
Sparkasse Ulm das Prinzip der Vertragstreue in Frage gestellt – einen
der wichtigsten Grundsätze des öffentlichen und privaten
Vertragsrechts. Seit gestern hat es die Sparkasse schriftlich, dass
auch sie sich an Verträge zu halten hat und diese nicht kündigen
darf, nur weil sie ihr nicht mehr in den Kram passen. Dem Ulmer
Sparkassenchef ging es nicht nur ums Geld und ums Prinzip. Man darf
ihm getrost unterstellen, dass er Schaden von dem Institut abhalten
wollte. Doch er hat das Gegenteil erreicht. Der Imageschaden ist
riesengroß – weit über Ulm hinaus. Das Urteil des Landgerichts hat
Signalcharakter und entlarvt die Sparkasse als abschreckendes
Beispiel.

Pressekontakt:
Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218