Die Datenschützer jubeln – zu Recht. Die Verfechter
einer transparenten Subventionspolitik sind ernüchtert – zu Recht.
Und alle, die der EU-Kommission schon immer vorgeworfen haben, gern
übers Ziel hinauszuschießen, freuen sich – ebenfalls zu Recht. Das
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Daten über die
Empfänger von Agrarbeihilfen nicht mehr ins Internet gestellt werden,
ist so zwiespältig wie der Umgang der EU mit den Themen Transparenz
und Datenschutz und lässt sich deshalb je nach politischer
Interessenlage ausdeuten. Dass es die Kommission mit diffizilen
Überlegungen nicht immer genau nimmt, ist keineswegs neu – ein
Beispiel ist die umstrittene Richtlinie, die die verdachtslose
Speicherung aller Telekommunikationsdaten anordnet. Beachtlich ist
indessen, dass der EuGH den Kommissaren so deutlich die Leviten liest
wie gestern. Die Vorratsdatenspeicherung hatten die Richter allen
Bedenken zum Trotz noch durchgewunken. So ist das gestrige Urteil ein
guter Ansatz. Die Veröffentlichung der Subventionsdaten wird
wiederkommen, wenn auch in entschärfter Form. Doch der EuGH hat
deutlich gemacht, dass sich jede pauschale Regelung verbietet und die
Abwägung widerstreitender Rechtsgüter unumgänglich ist. Daran wird
sich die Kommission messen lassen müssen. Das macht den
Rechtsetzungsprozess auf EU-Ebene nicht einfacher – in jedem Fall
aber glaubwürdiger.
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Lothar Tolks
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