KOMMENTAR zu EUROPA
Ausgabe vom 27.02.2014 Genau 96 Europaabgeordnete werden am 25.
Mai in Deutschland gewählt – wer also etwa ein Prozent der
Wählerstimmen erobert, wird mit einem Mandat belohnt. Dass darüber
die bisher an der Drei-Prozent-Hürde gescheiterten kleinen Parteien
erfreut sind, überrascht so wenig wie der Verdruss der etablierten
Kräfte im Parlament. Richtig liegen mögen die Karlsruher Richter mit
der Einschätzung, dass die Demokratie nicht beschädigt wird, wenn in
Straßburg zu den dort ohnehin präsenten etwa 160 Parteien aus 28
Mitgliedsstaaten noch ein paar mehr aus Deutschland kommen. Letztlich
haben sich in der Volksvertretung fast alle Abgeordneten in sieben
Fraktionen zusammengerauft, die meist klare Mehrheitsentscheidungen
auf den Weg bringen. Die übriggebliebenen 31 fraktionslosen
Abgeordneten haben nichts zu melden. Kämen noch ein paar aus
Deutschland dazu, dürfte sich nichts daran ändern. Allerdings sollte
niemand die Signalwirkung auch nur eines einzigen deutschen
NPD-Abgeordneten unterschätzen. Und gar nicht schlüssig ist die
Karlsruher Haltung, die Fünf-Prozent-Hürde im Bundestag als Garant
für stabile Mehrheiten zu werten, sie im Europaparlament jedoch für
undemokratisch zu befinden. Nur eine starke europäische
Volksvertretung kann das viel beklagte Demokratiedefizit der EU
ausgleichen – für deren Entscheidungsfähigkeit muss also derselbe
Maßstab gelten wie für den Deutschen Bundestag.
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