Südwest Presse: KOMMENTAR zu HARTZ IV Ausgabe vom 12.11.2014

KOMMENTAR zu HARTZ IV

Ausgabe vom 12.11.2014 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
schiebt reiner Armutszuwanderung einen Riegel vor. EU-Staaten dürfen
Menschen, die nur einreisen, um Sozialleistungen zu beziehen, die
Hilfe verweigern. So wird eine Überlastung der Sozialsysteme
verhindert und das Prinzip aufrechterhalten, dass nur
Arbeitslosengeld beziehen kann, wer auch gearbeitet hat,
beziehungsweise sich um Arbeit müht. Auch ein langjähriger Aufenthalt
in Deutschland befreit nicht von der Pflicht, selbst einen Beitrag
für das Aufnahmeland zu leisten. Das Gericht sorgt mit dem Urteil für
Klarheit – und für Erleichterung. Auch in deutschen Kommunen, von
denen einige zuletzt über einen verstärkten Zustrom von Menschen aus
Rumänien und Bulgarien geklagt hatten, die in den Arbeitsmarkt nicht
zu integrieren sind oder nicht integriert werden wollen. Die Richter
formulieren in ihrem Urteil eine doppelte Botschaft: Die EU fördert
keinen Sozialtourismus. Sie lässt sich aber auch die mühsam errungene
Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht beschneiden. Aufnahmestopps, weil ein
EU-Land Soziallasten nicht tragen will, sind für die Richter tabu.
Wer arbeitslos geworden ist oder als Mini-Jobber zusätzlich
Sozialhilfe braucht, darf nicht abgewiesen werden. Das ist vor allem
aus deutscher Perspektive mehr angebracht. Schließlich tragen
EU-Arbeitnehmer auch viel zum deutschen Wohlstand und zur
Aufrechterhaltung des Sozialsystems bei.

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Südwest Presse
Ulrike Sosalla
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