Südwest Presse: Kommentar zum Solidaritätszuschlag

Keine Hoffnung für geplagte Steuerzahler: Der
Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig. Mit diesem Spruch
haben die Karlsruher Richter mit der alten Mär aufgeräumt, ein
Zuschlag zur Einkommensteuer müsse immer zeitlich begrenzt sein. Dazu
mussten sie nur auf ein Urteil ihrer Vorgänger zurückgreifen, dass
immerhin 38 Jahre alt ist. So viel Kontinuität hat ihre
Rechtsprechung nicht immer. Schon die Grundidee ist absurd: Der Bund
macht in diesem Jahr so viele Schulden wie noch nie. Ihm da eine
wichtige Einnahmequelle wegzunehmen, macht keinen Sinn. Ernsthaft
diskutiert wird eher, die Steuern zu erhöhen. Denn es kann kein
Dauerzustand sein, dass wir auf Pump und damit auf Kosten künftiger
Generationen leben. Allerdings ist der Name „Soli“ eine Mogelpackung.
Tatsächlich landet das Geld nicht direkt im Aufbau Ost, sondern im
großen Einnahmetopf. Für den Finanzminister hat er einen
Riesenvorteil: Er steht nur dem Bund zu; er muss Ländern und
Gemeinden nichts abgeben. Deswegen hat ihn schon die rot-grüne
Regierung vor einem Jahrzehnt nicht abgeschafft, als sie mit großer
Pose die Steuern gesenkt hat. Nicht nur der Finanzminister dürfte den
Spruch aus Karlsruhe aus einem anderen Grund sehr aufmerksam lesen:
Danach wäre ein langfristiger Steuerzuschlag auch für andere Zwecke
zulässig. Ernsthaft in der Diskussion war das schon für die
Krankenversicherung. Für Steuerzahler ein gefährlicher Aspekt.

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Lothar Tolks
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