Südwest Presse: Kommentar zum Thema Sterbehilfe

Selbstbestimmt sterben – wer will dies nicht. Doch im
Alltag erweist sich das hehre Ziel meist als Illusion. Auf Andere
sind vor allem Menschen angewiesen, die in der letzten Phase ihres
Lebens nicht mehr entscheidungsfähig sind. Hat der Bundesgerichtshof
ihren Willen gestärkt? Da die Richter aus diesem tragischen Fall
Grundsätze ableiten, sieht es so aus. Doch sie haben allenfalls
erklärt, dass die Aussage eines Angehörigen genügt, um den
mutmaßlichen Willen eines Schwerkranken festzustellen. Der
Gesetzgeber war da vorsichtiger, als er das Patientenverfügungsgesetz
erließ. Da muss ein Betreuer selbst bei schriftlicher
Willenserklärung prüfen, ob diese auf den aktuellen Zustand des
Kranken zutrifft. Liegt keine Erklärung vor, verlangt der Gesetzgeber
weit mehr als das Gespräch eines Angehörigen oder Betreuers über die
Art zu sterben. Hinter diesen Vorgaben bleiben die Richter deutlich
zurück. Sie verunklaren damit die Rechtslage. Selbstbestimmung am
Lebensende kann ein Patient nur erreichen, wenn er sehr detailliert
verfügt, was er bei einer Erkrankung an Maßnahmen wünscht oder
ablehnt. Noch wichtiger ist aber, dass er Menschen, in diese
Absichten einweiht, denen er vertraut. Er sollte sie beauftragen,
seinen Willen durchzusetzen. Nur auf diese Weise kann ein
Schwerkranker seine Selbstbestimmung bis zum Tod sicherstellen. Wer
andere Lösungen propagiert, setzt Hilflose einer gefährlichen Willkür
aus.

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Südwest Presse
Lothar Tolks
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