Der Auftritt des ehemaligen Ehinger Unternehmers Anton
Schlecker vor Gericht lässt ahnen, weshalb das einstige
Drogeriemarkt-Imperium in einem Scherbenhaufen endete. Er habe keine
unüberwindbaren Liquiditätsprobleme gesehen, er sei erfolgsverwöhnt
gewesen – und die Zahlungen an die Familie geschahen aus reiner
Gewohnheit. Gut, jeder Angeklagte darf sich vor Gericht so
darstellen, wie es ihm gefällt. Doch im Fall Schlecker ist das
entweder Schmierentheater oder eine bedenkliche Nabelschau. Sollte er
nicht gemerkt haben, dass Lieferanten nicht mehr liefern wollten,
oder nicht gesehen haben, dass der Gewinn über Jahre hinweg
abgestürzt ist, dann war er weltfremd oder schlicht überfordert. Zu
einem guten Unternehmer gehört wesentlich mehr, als die Firmierung
eines eingetragenen Kaufmanns zu wählen. Es gehört Demut dazu,
Weitblick, soziale Verantwortung. Es ist erbärmlich, dass er sich
selbst gestern bei seinen Mitarbeitern nicht entschuldigt hat. Die
Schlecker-Pleite ist nicht nur eine der größten Insolvenzen der
deutschen Nachkriegsgeschichte, sie ist auch ein Beispiel für
fehlgeleitetes Unternehmertum.
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