Die gute Nachricht aus Karlsruhe zuerst: Die
Verfassungsrichter schieben die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit
der EZB-Politik dorthin, wo sie hingehört: auf die europäische Ebene.
Denn es geht um die Europäische Zentralbank und nicht nur um die
Bundesbank. Dass die oberste europäische Instanz dieses leidige Thema
irgendwann abschließend juristisch klären wird, darf auch noch als
gute Nachricht durchgehen. Damit ist aber das Positive an der
juristischen Abschiebepraxis auch schon benannt. Denn inhaltlich
steht die Kritik an der EZB-Politik auf dünnem Eis. Ja, es mag
richtig sein, dass aus historischer Erfahrung heraus Notenbanker in
Europa nicht tun dürfen, was ihre Kollegen in den USA seit Jahr und
Tag und derzeit besonders kräftig tun: Mit direkten Staatskrediten
Schlimmeres verhindern als übermäßig steigende Preise. Manche mögen
Geldpolitik zum Glaubensbekenntnis erheben. In Wirklichkeit ist ihr
Mandat auch in Europa nicht so eindeutig formuliert, dass es keinen
Deutungsspielraum ließe. Beim Urteil über diesen Spielraum werden
auch die Luxemburger Richter nicht die praktische Wirklichkeit aus
dem Blick lassen können. Und die sieht so aus: Der EZB-Chef allein
hat das lodernde Feuer der Euro-Schuldenkrise zumindest vorübergehend
ausgetreten. Ohne Draghis Drohung hätte Euroland heute ganz
praktische und ganz gewaltige Probleme – und nicht nur
formal-juristischen Klärungsbedarf.
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