Gut eine halbe Million Betriebe kontrolliert und davon
jeden vierten beanstandet. Und doch erfährt der Verbraucher und Kunde
nichts von den hygienischen Mängeln. Er weiß nicht, dass er in zwei
von fünf Gaststätten zusammengeklebte Fleischreste statt
Hinterschinken verspeist, ob Fisch schon angegammelt ist. Abhilfe
schafft eine einfache Maßnahme: Die Ergebnisse der Kontrollen dürfen
nicht mehr in Behördenschubladen verschwinden. Es reicht auch nicht,
sie auf einer Internetseite zu veröffentlichen. Sie müssen gut
sichtbar in der Gaststube, an einer Wand der Imbissbude oder im
Verkaufsraum aushängen. Das sind die Behörden und die
verantwortlichen Verbraucherpolitiker zunächst einmal den Kunden,
aber vor allem auch der großen Zahl korrekt arbeitender Betriebe
schuldig. Diesem Begehr stimmen inzwischen alle zuständigen Minister
in Bund und Ländern zu. Doch dann kommen die Wenn und Aber. Natürlich
ist es besser, wenn die EU vorschreibt, dass Klebeschinken und
Analog-Käse zu kennzeichnen sind. Doch das Bessere muss nicht der
Feind des Guten sein. Deutsche Behörden können endlich vorschreiben,
dass Kontrollberichte nicht wie Geheimpapiere behandelt werden. Es
verstößt auch nicht gegen EU-Recht, wenn sie korrekte Angaben über
Zutaten auf den Speisekarten der Gaststätten oder von Imbissständen
verlangen. Der Herbst der Entscheidungen ist längst da.
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Lothar Tolks
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