Abstimmen, klagen, urteilen, abstimmen, klagen,
urteilen – so lange, bis das Ergebnis passt? Seit geraumer Zeit ist
ein Schlagabtausch zwischen Bundestag und Bundesverfassungsgericht zu
beobachten, der nur den Schluss zulässt: Beide wollen wissen, wer –
verfassungsrechtlich gesprochen – die Hosen an hat im Staat. Das
neueste Beispiel dieses grundgesetzlichen Armdrückens dürfte aller
Voraussicht nach das gerade erst reformierte Wahlrecht werden, das
den Karlsruher Richtern einmal mehr nicht behagen dürfte. Dabei wirft
dieses notorisch gewordene Kräftemessen auf höchstem juristischem
Niveau ein Licht auf zwei Phänomene, die gleichermaßen Anlass zu
Bedenken geben: zum einen auf ein zwar gut gemeintes Wahlsystem, das
in seinem Bestreben, es allen recht zu machen und deshalb Verhältnis-
und Mehrheitswahlrecht kombiniert, den Wählerwillen doch so
verfälscht, dass es als kaum noch reformierbar erscheint. Zum anderen
auf den Bundestag, der immer lauter das Vorrecht der Politik
reklamiert, und sei es auf Kosten der Genauigkeit in
verfassungsrechtlichen Fragen. Dass die Vorgaben des Grundgesetzes
ausnahmslos gelten, darauf hat das Gericht unlängst angesichts eines
anderen Verfahrens aus den Reihen des Parlaments überdeutlich
hingewiesen. So werden die Richter weiterhin zeigen, wie korrekte
Gesetze auszusehen haben. Darüber – und dagegen – mag der Gesetzgeber
klagen, so oft er will.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218
Weitere Informationen unter:
http://