Ulm, KOMMENTAR zu· FLUGLOTSEN
Ausgabe vom 03.08.2011 Mitten in der Ferienzeit klingt die
Streikdrohung der Fluglotsen unpassend. Wie eine Kampfansage an die
Urlauber, die Erholung in der Ferne suchen und denen jetzt auf dem
Hin- oder Rückweg Stress droht. Und doch ist der Streik ein legitimes
Recht von Gewerkschaften in einer Tarifauseinandersetzung. Den
„richtigen“ oder „falschen“ Zeitpunkt für einen Streik gibt es nie,
schon weil die Einschätzung von den persönlichen Interessen des
Einzelnen abhängt. Merkwürdig ist allerdings, wenn jetzt die Deutsche
Flugsicherung meint, einen Streik vor Gericht verhindern zu können,
weil ein Teil der Forderungen illegal sei. Und das nach monatelangen
Verhandlungen. Das erinnert verdächtig an die Bemühungen der
Deutschen Bahn, im Kampf mit den Lokführern Gerichte bemühen zu
müssen. Letztlich ist das kontraproduktiv und ein Zeichen von
Einfallslosigkeit. Denn es hilft nichts bei der Lösung des Konflikts,
sondern vergiftet zusätzlich das Verhandlungsklima. Also genau das
falsche Rezept. Die Deutsche Flugsicherung hat die Möglichkeit, einen
Schlichter anzurufen. In verfahrenen Situationen ist das häufig ein
guter Weg, beide Seiten wieder auf den Boden der Vernunft
zurückzubringen – zumindest, wenn der Unparteiische geschickt ist.
Daher sollte die DFS diesen Weg gehen. Dies ist ein wichtiger Teil
der Kultur von Tarifauseinandersetzungen – im Gegensatz zu
Gerichtsprozessen.
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Lothar Tolks
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