Systemische Problematik in der Hamburger Justiz

Allzu häufig erleiden Betroffene durch vom Gericht bestellte Betreuer, Sachverständige und möglicherweise auch Testamentsvollstrecker psychische und finanzielle Schäden. Diese Personen werden zu Opfern von Entscheidungen, die von Rechtspflegern und Richtern getroffen werden. Dabei handelt es sich oft um Biografie-prägende Beschlüsse, bei denen diese Justizbediensteten Dienstleister wie gesetzliche Betreuer, Sachverständige oder Testamentsvollstrecker auswählen, die entweder von ihnen persönlich favorisiert oder von ihren Aufträgen abhängig sind.
Eine Überprüfung der persönlichen, fachlichen oder charakterlichen Eignung dieser Dienstleister erfolgt in der Regel nicht. Die beauftragten Justizbediensteten sowie die Dienstleister selbst verweigern sich einer solchen Überprüfung mit allen Mitteln und reagieren auf berechtigte Zweifel der Betroffenen mit substanzlosen und ablehnenden Beschlüssen. Dies führt häufig zu erheblichen Vermögensschäden und, wie etwa in Hamburg, zu schweren, lebenslangen psychischen Traumata, insbesondere wenn Kinder unter solchen Umständen leiden.
Ein Beispiel aus einer Millionennachlasssache zeigt die problematischen Abläufe in der Hamburger Justiz: Eine Rechtspflegerin am Amtsgericht Hamburg-Barmbek bestellte in einer fragwürdig erscheinenden Aktion eine dort wohl bereits bekannte Rechtsanwältin als Testamentsvollstreckerin – zum Nachteil der Erben. Beide, die Testamentsvollstreckerin Alix U. und die Rechtspflegerin Julia L., verweigerten über Monate hinweg jegliche Transparenz bezüglich ihrer Handlungen und der Entlohnung der Testamentsvollstreckerin. Auch der Amtsgerichts-Direktor, Roger Dubbel-Kristen, unterstützte dieses Vorgehen, was zu erheblichen Zweifeln an der Integrität des Amtsgerichts führte. Wie aus einem Schriftsatz hervorgeht, scheint ihm das Image seines Amtsgerichts, das er seit 2007 leitet, und wohl auch der Hamburger Justiz, „ziemlich egal“ zu sein. Es verwundert daher nicht, dass dieses Gericht in Internetrezensionen seit Langem einen äußerst schlechten Ruf genießt.
Die Hamburger Justiz war in der Vergangenheit wiederholt mit schwerwiegenden Korruptionsvorwürfen konfrontiert. Auch in den letzten Jahren (2024–2025) gab es in den Verwaltungen Hamburgs Fälle von Korruption und Bestechlichkeit, die zu Ermittlungen und Strukturmaßnahmen führten. Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) der Staatsanwaltschaft, dem nun auch eine Anzeige über diese Rechtspflegerin vorliegt, ist für die Untersuchung von Verdachtsfällen zuständig, bei denen Straftaten wie Bestechung, Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme in der Verwaltung vermutet werden. Statistiken deuten darauf hin, dass es in diesem Bereich ein hohes Dunkelfeld gibt, da Korruptionsdelikte häufig als „win-win-Situationen“ für die Täter und Bestochenen wahrgenommen werden.
Zu diesen „win-win-Situationen“ gehören auch sogenannte „Kickback-Zahlungen“, bei denen ein Teil des Auftragswertes illegal an einen Mitarbeiter der Behörde zurückgezahlt wird. Diese verdeckten Rückvergütungen oder Schmiergelder entstehen, wenn ein Unternehmen oder Dienstleister einen Teil der erhaltenen Gebühren an einen zuständigen Bediensteten weitergibt.
Am Ende sind es jedoch immer die Bürger und Betroffenen, die unter solchen Praktiken leiden. Sie finanzieren den beteiligten Bediensteten ein sorgenfreies Leben, während sie selbst finanzielle Verluste erleiden. Im schlimmsten Fall verlieren Kinder ihre Bezugspersonen, ihre Familie und Verwandte aufgrund fehlerhafter Sachverständigengutachten, die der Helferindustrie ermöglichen, Milliardengewinne zu erzielen.