Tagesordnung der Hauptversammlung der SKW Metallurgie per Gerichtsbeschluss erweitert – Vorstand Michel muss Abstimmungüber seine eigene Entlastung und die der Aufsichtsräte zulassen

Alleinvorstand Kay Michel verstößt erneut gegen
geltendes Aktienrecht und muss wieder gerichtlich veranlasst werden,
seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Tagesordnung
für die Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG am
18.05.2018 wird per Gerichtsbeschluss um die Beschlussfassung über
die Entlastung von Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands
sowie um die Nachwahl zum Aufsichtsrat erweitert. MCGM und La Muza
empfehlen die Abwahl bzw. Nicht-Entlastung der Aufsichtsräte
Ramsauer, Stegmann, Weinheimer, Kirsch und des Vorstands Michel. Um
die Durchführung der Hauptversammlung mit juristischen Mitteln zu
erschweren, unterstützt Insolvenzverwalter Gerloff den Vorstand
Michel mit der Freigabe finanzieller Mittel für die Kanzlei Gleiss
Lutz und überschreitet damit seine Kompetenzen. Wir sehen die
anstehende Hauptversammlung als einzige Chance für die Aktionäre, die
Enteignung durch Vorstand, Aufsichtsratsmehrheit und US-Hedgefonds
Speyside Equity abzuwenden. Deshalb bitten wir die Aktionäre der SKW,
Ihre Stimmrechte unbedingt auszuüben, um den Totalverlust und das
Delisting abzuwenden. Weiterhin werden MCGM und La Muza alle
Möglichkeiten ausschöpfen, um auch noch eine Kapitalerhöhung auf die
Agenda der Hauptversammlung zu bringen.

Im Einzelnen:

Kay Michel, Alleinvorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
(SKW) muss erneut eine juristische Niederlage einstecken. Er hatte
auf die frist- und formgerecht eingereichten Ergänzungsverlangen von
MCGM und La Muza für die Hauptversammlung der SKW überhaupt nicht
reagiert. Mit dem Beschluss des Amtsgerichtes vom 27.04.2018 wird
Vorstand Kay Michel jetzt erneut veranlasst, seinen gesetzlichen
Verpflichtungen nachzukommen und die Tagesordnung der
Hauptversammlung zu ergänzen. Den vollständigen Gerichtsbeschluss
finden Sie auf der Website der MCGM (www.mcg-m.com).

Das Verhalten des Alleinvorstands Kay Michel fügt sich nahtlos in
die Reihe vorheriger Gesetzesverstöße ein. Vorstand Kay Michel konnte
erst mit einer einstweiligen Verfügung vom 19.04.2018 dazu bewogen
werden, seinen gesetzlichen Pflichten zur Vorbereitung der
Hauptversammlung nachzukommen. Ob das vollumfänglich geschieht,
werden wir erst in den nächsten Tagen beurteilen können. Zweifel sind
angebracht.

Zuvor hatte Vorstand Kay Michel in einem in der
Kapitalmarktgeschichte Deutschlands beispiellosen Vorgehen drei
bereits einberufene Hauptversammlungen (31.08.2017, 10.10.2017,
06.12.2017) kurzfristig wieder abgesagt und sich dann unter
zweifelhaften Umständen in eine angeblich vorliegende Insolvenz
geflüchtet, um den US-Hedgefonds Speyside Equity auch ohne
Hauptversammlung doch noch durchzudrücken. Speyside Equity sollen
dadurch 100% der Anteile zufallen und die Aktionäre enteignet werden.

Zudem scheiterte Vorstand Kay Michel am 23.04.2018 vor dem
Oberlandesgericht München mit dem Versuch, die nun für den 18.05.2018
einberufene Hauptversammlung der SKW mit einer einstweiligen
Anordnung und einem Aussetzungsbeschluss zunächst zu verhindern. Wir
gehen davon aus, dass Vorstand Kay Michel auch weiterhin jedes Mittel
nutzen und jede Möglichkeit ausschöpfen wird, um die Aktionäre an dem
per Gerichtsbeschluss erstrittenen Recht der Durchführung ihrer
Hauptversammlung zu hindern.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung der SKW am 18.05.2018 wird
nun per Beschluss des Amtsgerichtes München vom 27.04.2018 um
folgende drei Punkte erweitert: (1) Beschlussfassung über die
Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016,
(2) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und (3) Nachwahl zum
Aufsichtsrat.

Die Aktionäre haben damit eine weitere wichtige Möglichkeit der
Einflussnahme und zum Umbau desjenigen Aufsichtsrates, der den
Alleinvorstand Kay Michel mehrheitlich gewähren ließ und dessen
Geschäfte absegnete. Um die Eigentümerperspektive der Gesellschaft
weiter zu stärken ist Hr. Estanislao Urquijo als Vertreter des
größten Anteilseigners La Muza Inversiones anstelle von Herrn
Alexander Kirsch zur Nachwahl in den Aufsichtsrat aufgestellt worden.

Bereits mit Beschluss des Amtsgerichtes vom 19.03.2018 wurden die
Aktionäre gerichtlich ermächtigt, die Abwahl der Aufsichtsräte
Ramsauer, Stegmann und Weinheimer auf die Tagesordnung zu setzen.
Alleinvorstand Kay Michel und die Aufsichtsräte Ramsauer, Stegmann,
Weinheimer und Kirsch haben die Interessen der Gesellschaft und der
Aktionäre nicht ausreichend vertreten. Deshalb gibt es keine
Vertrauensbasis mehr. MCGM und La Muza empfehlen die Abwahl und/oder
Nicht-Entlastung. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Website der
MCGM (www.mcg-m.com).

Um die Hauptversammlung erneut zu verhindern, setzt Vorstand Kay
Michel für rechtliche Schritte gegen die Aktionäre immer noch
beträchtliche finanzielle Mittel aus der Gläubigermasse der angeblich
insolventen Gesellschaft ein.

Unterstützt wird Vorstand Kay Michel dabei durch den Sachwalter
Christian Gerloff von der Insolvenzrechtskanzlei Gerloff Liebler
Rechtsanwälte. Aktuell ist Gerloffs Hauptaufgabe die Kontrolle der
Finanzströme der angeblich insolventen Gesellschaft. Als Sachwalter
muss Gerloff vor einer Mittelfreigabe die zweckgerichtete
Mittelverwendung von Vorstand Kay Michel aus Gründen des
Gläubigerschutzes prüfen. Darunter fallen auch die finanziellen
Mittel, die Vorstand Kay Michel für rechtliche Schritte zur
Verhinderung der Hauptversammlung beim Sachwalter Gerloff beantragt
und nach Meinung der MCGM gläubigerschädigend einsetzt. Deshalb gehen
wir aktuell davon aus, dass Sachwalter Gerloff im vorliegenden Fall
seine Kompetenzen deutlich überschreitet.

Wir sehen die anstehende Hauptversammlung am 18.05.2018 als
einzige Chance für die Aktionäre, die Enteignung durch Vorstand,
Aufsichtsratsmehrheit und US-Hedgefonds Speyside Equity abzuwenden.

Deshalb bitten wir die Aktionäre der SKW, ihre Stimmrechte
unbedingt wahrzunehmen und eine der angebotenen Möglichkeiten zur
Stimmrechtsausübung zu nutzen, um den Totalverlust und das Delisting
abzuwenden. Jede Aktionärsstimme ist wichtig. Falls Aktionäre nicht
persönlich teilnehmen, können diese Ihre Stimmrechte auch durch die
MCGM vertreten lassen. Eine entsprechende Stimmrechts- und
Vertretungsvollmacht finden die Aktionäre auf der Website der MCGM
(http://www.mcg-m.com/index.php/de/skw-stahl-metallurgie-hvs).

Weiterhin hat die MCGM auch gerichtliche Schritte eingeleitet, um
bis zum 18.05.2018 auch noch eine Kapitalerhöhung sowie den
Vertrauensentzug von Vorstand Kay Michel auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung setzen zu können.

Über die MCGM [Management & Capital Group] GmbH:

Die MCGM GmbH ist eine in München ansässige
Investmentmanagementgesellschaft mit einer fokussierten
aktivistischen Anlagestrategie. Die MCGM [Management & Capital Group]
investiert in signifikant unterbewertete Unternehmen und arbeitet
aktiv mit dem Management, dem Aufsichtsrat und den Anteilseignern
zusammen, um Möglichkeiten zur Steigerung des Unternehmenswertes im
Interesse aller Anteilseigner zu identifizieren und zu erschließen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.mcg-m.com.

Kontakt:
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Dr. Olaf Marx
Telefon: +49-89-122 890 881
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