Tagesschau-App: Zeitungsverlage gehen in Revision beim Bundesgerichtshof

„Wenn das heute vom Oberlandesgericht (OLG) Köln
verkündete Urteil Bestand hätte, wären Entscheidungen der
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf dem Gebiet der Telemedien
nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte überprüfbar. Sie wären
wettbewerbsrechtlich tabu“, das erklärte der Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, in
Berlin. Vor diesem Hintergrund werden die Zeitungsverlage das
zugelassene Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof durchführen.

Das OLG Köln hat im Kern darauf abgestellt, mit der Genehmigung
des Konzepts für tagesschau.de durch die Gremien des NDR sei auch die
konkrete, im Streit befindliche Umsetzung des Angebots tagesschau-App
„legalisiert“. Eine Praxis, die ein „genehmigtes Konzept“ umsetze,
dabei aber gegen ein Verbot des Rundfunkstaatsvertrags verstoße,
müsse durch die Mitwettbewerber wettbewerbsrechtlich untersagt werden
können, hielt Wolff dagegen.

Der BDZV-Hauptgeschäftsführer wies darauf hin, dass das OLG in der
Sache, den eigentlichen wettbewerbsrechtlichen Fragen, gar nicht
entschieden habe. Die Vorinstanz, das Landgericht Köln, hatte den
klagenden Zeitungsverlagen Recht gegeben und das Textangebot in der
umstrittenen Tagesschau-App als unzulässig untersagt.

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