„Das ist schlechtes Regieren in Reinform.“ Mit
deutlichen Worten kritisiert dbb Chef Ulrich Silberbach das Vorgehen
der Bundesregierung, vom Bundesverfassungsgericht geforderte
Änderungen am umstrittenen Tarifeinheitsgesetz unbemerkt durch das
Gesetzgebungsverfahren zu schleusen.
Bis zum 31. Dezember 2018 muss der Gesetzgeber bestehende Mängel
in dem von der vorherigen Bundesregierung, wie die amtierende eine
große Koalition von Union und SPD, initiierten Tarifeinheitsgesetz
(TEG) verbessern. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner
Entscheidung zum TEG vom 11. Juli 2017 festgestellt, dass das TEG
keine Vorkehrung dafür trifft, die Interessen aller Gewerkschaften
ausreichend zu wahren. Dies sei mit der Verfassung nicht vereinbar
und müsse korrigiert werden.
„Diese Korrektur nimmt die Bundesregierung unter Federführung von
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nun kurz vor Ablauf der Frist in
Angriff.“ Quasi in letzter Minute solle die Hausaufgabe aus Karlsruhe
„heimlich, still und leise erledigt werden – in einem Verfahren, das
einer Geheimdienstoperation schon sehr nahekommt“, ärgerte sich
Silberbach gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ (Ausgabe vom 27.
November 2018). „Unter dem Deckmantel des unverdächtigen
Qualifizierungschancengesetzes schleust die Bundesregierung ihre
TEG-Änderung in die parlamentarische Beratung ein – als zusätzlichen
Artikel dieses vollkommen sachfremden Gesetzes.“ Das
„Omnibus-Verfahren“ sei zwar durchaus legislative Praxis,
insbesondere bei Artikelgesetzen, so Silberbach. „Doch dieses
Vorgehen bei einem bis hinauf in den Ersten Senat des
Bundesverfassungsgerichts hinauf höchst umstrittenen Gesetz lässt nur
einen Schluss zu: Das ist ein Täuschungsmanöver. Man mauschelt sich
durchs Parlament. Hat man Angst vor einer offenen und öffentlichen
Diskussion? Findet man die eigene Änderung gar so peinlich, dass man
lieber nicht laut darüber sprechen möchte? Das Gesetz war bisher in
der Praxis nicht anwendbar und hat viele bis heute vollkommen
unbeantwortete Fragen aufgeworfen. Letzteres hat sich durch die
unanständige und demokratisch höchst zweifelhafte Aktion von
Bundesregierung und Regierungsfraktionen nun noch weiter verschärft.
Eine Frage von so hoher Tragweite wie die zwangsweise Herstellung
einer Tarifeinheit sollte nicht in einem Anhang zu einem Gesetz
beschlossen werden, das mit diesem Gegenstand nicht das Geringste zu
tun hat. Und die vorgesehene Mini-Korrektur ist keine Lösung“,
betonte der dbb Bundesvorsitzende. „Deswegen werden wir uns auch
weiterhin massiv gegen das TEG zur Wehr setzen und unseren Weg der
gewerkschaftlichen Interessenvertretung unbeirrt fortsetzen“,
kündigte Silberbach an.
Der dbb hat das TEG von Beginn an kategorisch als Weg in eine
„gewerkschaftsfeindliche Zwangstarifeinheit“ abgelehnt. „Deutschlands
Sozialpartner brauchen nach wie vor keinen Dompteur, sie können auch
ohne gesetzliche Zwangstarifeinheit verantwortungsvoll mit ihren
Rechten umgehen und für alle tragbare Kompromisse aushandeln“,
betonte der dbb Chef. Am 18. Dezember 2017 hatte der dbb nach seiner
Verfassungsklage in Karlsruhe auch beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) Klage gegen das TEG eingereicht. „Zwar wurde
dieses völlig überflüssige Zwangsgesetz in seiner Auswirkung von
Karlsruhe schon deutlich beschnitten“, führte dbb Chef Ulrich
Silberbach aus, „aber das reicht uns noch nicht.“, kritisierte
Silberbach. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass dieses Gesetz in
den Papierkorb gehört, und dabei bleiben wir auch.“
dbb Tarifchef Volker Geyer ergänzt: „Wir sind es unseren
Mitgliedern einfach schuldig, diesen Kampf bis zum Ende auszufechten.
Nach wie vor sind gleich drei Gründe maßgeblich: Erstens
benachteiligt das Gesetz bestimmte Gewerkschaften und ist somit
undemokratisch, zweitens ist es speziell im Bereich des öffentlichen
Dienstes noch weniger anwendbar als in der Privatwirtschaft und
drittens schließlich löst schon die bloße Existenz dieses Gesetzes
vor Ort unter den Beschäftigten und den konkurrierenden
Gewerkschaften eine Schere im Kopf aus, die freie gewerkschaftliche
Betätigung behindert. Der dbb wird jedenfalls auch in Zukunft
selbstbewusst an tarifautonomen Lösungen arbeiten.“
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