Die tariflichen Monatsverdienste der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen im
Jahr 2009 gegenüber 2008 in Deutschland durchschnittlich um 2,7% und
in Frankreich um 2,2%. Damit lag der Anstieg der Tarifverdienste in
Deutschland erstmals seit 2003 über dem in Frankreich. Die Ergebnisse
resultieren aus Sonderberechnungen des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) und des Nationalen französischen Statistikamtes (INSEE).
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex blieb sowohl in Deutschland
mit + 0,2% als auch in Frankreich mit + 0,1% stabil.
Der vergleichsweise hohe Anstieg der Tarifverdienste in
Deutschland ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass viele der im
Jahr 2009 in Kraft getretenen Tariferhöhungen bereits 2008 vereinbart
wurden. Dazu zählen unter anderem Tariferhöhungen im
Versicherungsgewerbe, im öffentlichen Dienst, der
Entsorgungswirtschaft sowie in mehreren Bereichen des Verarbeitenden
Gewerbes, wie der Chemischen Industrie oder der Metallindustrie. In
Frankreich wird die geringste durchschnittliche Tariferhöhung seit
neun Jahren auf die geringere Nachfrage nach Arbeitskräften
zurückgeführt.
Größere Unterschiede gibt es in den einzelnen Wirtschaftszweigen.
So wiesen die tariflichen Monatsgehälter im Bereich „Energie-,
Wasserversorgung und Entsorgungswirtschaft“ in Deutschland mit + 3,3%
die höchsten und in Frankreich mit + 1,5% die niedrigsten
Steigerungen auf. In den Wirtschaftszweigen Verarbeitendes Gewerbe
(Deutschland: + 3,0%; Frankreich: + 2,2%) sowie Verkehr und Lagerei
(Deutschland: + 2,8%; Frankreich: + 2,0%) lag der Anstieg der
Tarifverdienste in Deutschland über dem in Frankreich. Deutlich
geringer als in Frankreich stiegen die Tarifverdienste dagegen in
Deutschland im Gastgewerbe (Deutschland: + 1,3%; Frankreich: + 2,5%)
sowie im Bereich „Erbringung sonstiger wirtschaftlicher
Dienstleistungen“ (Deutschland: + 1,0%; Frankreich: + 2,5%), zu dem
beispielsweise Reisebüros, der Garten- und Landschaftsbau, die
Zeitarbeit oder das Wach- und Sicherheitsgewerbe zählen.
In Frankreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland einen allgemein
garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC – salaire minimum
interprofessionnel de croissance), der jährlich von der Regierung
entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Er wurde
zum 1. Januar 2010 auf 8,86 Euro festgesetzt. Bei der in Frankreich
geltenden 35 Stunden Woche entspricht dies 1 343,77 Euro pro Monat.
In Deutschland gibt es verbindliche Mindestlöhne nur für einzelne
Branchen. Der Mindestlohn lag am 1. Juni 2010 zwischen 6,50 Euro
(Wäschereidienstleistungen) und 12,90 Euro (Bauhauptgewerbe).
Methodische Hinweise:
Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das Nationale
französische Statistikamt (INSEE) veröffentlichen jährlich
Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen
Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der
Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in
Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen der Vergütungen
ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die französischen
Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der so
genannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei
Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie
Einmalzahlungen werden in beiden Berechnungen nicht einbezogen.
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland
vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen
Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient der Inflationsmessung
und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.
Zwei zusätzliche Tabellen bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte geben:
Mirjam Bick, Telefon: (0611) 75-4327, E-Mail:
verdienste@destatis.de
Étienne Dalibard
Telefon: (0033) 14117-5464, E-Mail: etienne.dalibard@insee.fr
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