Als „Missverständnis“ bezeichnete der
Verhandlungsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV), Georg Wallraf, Äußerungen von Deutschem Journalisten-Verband
(DJV) und dju in ver.di, dass es bei den Verhandlungen über einen
neuen Gehaltstarifvertrag (GTV) für Redakteurinnen und Redakteure an
Tageszeitungen ausschließlich um die Erhöhung der monatlichen Bezüge
gehe. „Wir erwarten im Gegenzug von den Gewerkschaften mehr Offenheit
für strukturelle Anpassungen im GTV.“
Im Vorfeld der 4. Verhandlungsrunde machte Wallraf die Position
der Verleger dazu an zwei Punkten deutlich: So soll die so genannte
Berufsjahrestaffel, bei der ein Redakteur bisher rein aufgrund von
Dienstjahren in eine höhere Gehaltsklasse springt, optional für die
geänderten Herausforderungen an das Berufsbild mit
Qualifizierungsmaßnahmen verknüpft werden.
Nicht beabsichtigt sei hingegen, die Berufsjahrestaffel
abzuschaffen oder ausschließlich von Qualifizierungsmaßnahmen
abhängig zu machen, versicherte der BDZV-Verhandlungsführer. „Es geht
vielmehr um Anreize, Redakteurinnen und Redakteure inhaltlich und
technisch kontinuierlich fit für ihre tägliche Arbeit zu machen.“
Dies sei im Zuge der durch die Digitalisierung hervorgerufenen
tiefgreifenden Veränderungen in der Branche ebenso sinnvoll wie
notwendig, betonte Wallraf.
Überrascht reagierte der BDZV-Verhandlungsführer auf Kritik aus
Gewerkschaftskreisen an der von den Verlegern vorgeschlagenen
Öffnungsklausel, eine auf Verlagsebene zu konkretisierende
Gehaltsumwandlung rechtlich zu ermöglichen. Der Wunsch sei von
Mitarbeitern in den Verlagsunternehmen an die Arbeitgeberseite
herangetragen worden. „Eigentlich hätten wir diese Forderung von
Seiten des DJV und der dju erwartet“, bekräftigte Wallraf.
Die Tarifverhandlungen werden am 9. April 2018 ab 12.00 Uhr in
Frankfurt fortgeführt.
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