TE Connectivity kündigt freiwilliges Übernahmeangebot für die First Sensor AG an

TE Connectivity Sensors
Germany Holding AG (TE Holding), eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft von TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) (TE), ein
weltweit führendes Technologieunternehmen in den Bereichen Sensor-
und Verbindungslösungen, hat heute ihre Entscheidung veröffentlicht,
ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher
ausstehenden Aktien der First Sensor AG (XTRA: SIS) (First Sensor),
einem Sensorhersteller in Deutschland (ISIN DE0007201907), abzugeben.
Darüber hinaus haben TE Holding und TE eine
Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) mit
First Sensor abgeschlossen, die die wesentlichen Parameter
hinsichtlich des Zusammenschlusses der beiden Unternehmen regelt.
Vorstand und Aufsichtsrat von First Sensor begrüßen und,
vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage, unterstützen das
Angebot von TE Connectivity. Zudem haben sich Aktionäre, die rund 67
% der der ausstehenden Aktien halten, bereits unwiderruflich erklärt,
ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen.

Mit der Übernahme von First Sensor wird TE seine Position als
weltweit führender Hersteller von Verbindungs- und Sensorlösungen,
insbesondere in den Bereichen Industrie, Medizintechnologie und
Transport, weiter ausbauen. Durch den Zusammenschluss vereint TE
unter anderem die Niederdruck- und optischen Sensoren von First
Sensor mit den bereits bestehenden Sensorlösungen, den optimierten
Ressourcen sowie dem Kundenstamm von TE, um Kunden weltweit ein
umfassenderes Sensorportfolio bieten zu können.

„Die Aufnahme des Produktportfolios und Kundenstamms von First
Sensor in unser bereits umfangreiches Angebot an Sensorlösungen
ermöglicht es uns, weiter ausgereifte Anwendungslösungen in
bedeutenden Wachstumssektoren anzubieten,“ so Terrence Curtin, Chief
Executive Officer von TE Connectivity. „Als weltweit führendes
Technologieunternehmen fragen unsere derzeitigen und potentiellen
Kunden weiter ausgearbeitete und integrierte Sensorlösungen für ihre
steigenden verbindungstechnischen Anforderungen nach. Der
Zusammenschluss unserer ergänzenden Technologien und des
Engineering-Know-How wird uns in die Lage versetzen, die strategische
Entwicklung unserer Anwendungslösungen weiter auf den langfristigen
globalen Wachstumstrend in den Bereichen Industrie,
Medizintechnologie und Transport abzustimmen.“

„Die heute bekanntgegebene Zusammenschlussvereinbarung zwischen TE
und First Sensor stellt sich als spannendes neues Kapitel für First
Sensor dar, denn gemeinsam werden wir in der Lage sein, unser
marktführendes Portfolio zu erweitern und unseren Kundenstamm weiter
auszubauen“, erklärt Dr. Dirk Rothweiler, Chief Executive Officer der
First Sensor AG.

Gemäß den Konditionen des Angebots wird TE 28,25 Euro je First
Sensor Aktie in bar bieten. Die Übernahme, einschließlich der
Schuldübernahme der ausstehenden Nettoverschuldung und
Minderheitsbeteiligung von First Sensor, beläuft sich auf ca. 307
Millionen Euro ($ 343 Millionen). Der Angebotsvollzug steht unter
üblichen Bedingungen, worunter auch der Erhalt behördlicher
Genehmigungen fällt. Das Angebot wird nicht vom Erreichen einer
Mindestannahmeschwelle abhängen. TE geht davon aus, dass die
Akquisition bis spätestens zur Jahresmitte 2020 abgeschlossen sein
wird. Weitere öffentlich zugängliche Informationen und Dokumente
betreffend die Transaktionen sind auf www.sensor-angebot.de abrufbar.

Über TE Connectivity

TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) ist ein weltweit führendes
Technologieunternehmen und Hersteller von Verbindungs- und
Sensorlösungen mit einem Umsatz von 14 Milliarden US-Dollar. Wir
ermöglichen eine sicherere, nachhaltige, produktive und vernetzte
Zukunft. Seit über 75 Jahren haben sich unsere Technologien in den
anspruchsvollsten Umgebungen bewährt und Fortschritte in den
Bereichen Transport, industrielle Anwendungen, Medizintechnologie,
Energietechnik, Datenkommunikation und für das Zuhause ermöglicht.
Mit 80.000 Mitarbeitern, darunter mehr als 8.000
Entwicklungsingenieure, arbeiten wir mit Kunden aus fast 140 Ländern
in allen führenden Industriebranchen zusammen. Unsere Überzeugung ist
auch unser Motto: EVERY CONNECTION COUNTS. Erfahren Sie mehr unter
www.te.com und auf LinkedIn, Facebook, WeChat und Twitter.

Über First Sensor AG

Gegründet als Technologie-Startup in den frühen 1990er Jahren, ist
First Sensor heute ein weltweit tätiges Sensorikunternehmen.
Basierend auf dem Knowhow in Chip Design und Production sowie
Microelectronic Packaging entstehen Standardsensoren und
kundenspezifische Sensorlösungen in den Bereichen Photonics, Pressure
und Advanced Electronics für den stetig wachsenden Bedarf in
Schlüsselkunden und -produkten, Vorwärtsintegration und die Stärkung
der internationalen Präsenz. First Sensor ist seit 1999 an der
Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Disclaimer

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen sowie weitere für das
Angebot relevante Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage
veröffentlicht, nachdem die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht deren Veröffentlichung gestattet hat.
Das öffentliche Übernahmeangebot zum Erwerb von First Sensor Aktien
hat noch nicht begonnen. Investoren und Inhabern von Aktien der First
Sensor AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen für das Angebot relevante Dokumente zu lesen, sobald diese
verfügbar sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das
öffentliche Übernahmeangebot wird zu einem späteren Zeitpunkt nach
Maßgabe des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach
Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sowie bestimmten
anwendbaren Vorschriften des Securities Exchange Acts der Vereinigten
Staaten veröffentlicht. Darüber hinaus werden Dokumente hinsichtlich
des Übernahmeangebots auf www.sensor-angebot.de verfügbar sein. Jeder
Vertrag, der auf Grundlage des öffentlichen Übernahmeangebots
geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und wird im Einklang mit diesem
interpretiert.

Soweit nach anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, wird
TE Connectivity Sensors Germany Holding AG und mit ihr verbundene
Unternehmen oder Broker (handelnd als Vertreter für TE Connectivity
Sensors Germany Holding AG oder mit ihr verbundene Unternehmen,
sofern der Fall) möglicherweise vor, während oder nach der
Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots außerhalb des
öffentlichen Übernahmeangebots, direkt oder indirekt Aktien der
Gesellschaft, die von dem öffentlichen Übernahmeangebot erfasst sind,
oder andere Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft wandelbar
oder umtauschbar sind oder ein Recht auf den Erwerb von Aktien der
Gesellschaft verleihen, erwerben oder veranlassen zu erwerben. Solche
Erwerbe oder jegliche Veranlassung zum Erwerb werden mit allen
anwendbaren Gesetzen und Vorschriften und der Rule 14e-5 des U.S.
Securities Exchange Act, sofern anwendbar, entsprechen. Soweit
gesetzlich erforderlich, werden Informationen über solche Käufe in
Deutschland veröffentlicht. Soweit Informationen über derartige
Erwerbe oder Veranlassungen zur Vornahme von Erwerben in Deutschland
öffentlich bekannt gemacht werden, gelten solche Informationen auch
als in den Vereinigten Staaten veröffentlicht. Darüber hinaus wird
der Finanzberater der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG im
Rahmen des gewöhnlichen Handels Wertpapiere der Gesellschaft handeln,
was Erwerbe oder Veranlassungen von Erwerben solcher Wertpapiere
umfassen kann.

Bezüglich US-Aktionäre bitten wir zu beachten, dass das
öffentliche Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen
Verfahrensvorschriften wie Bestimmungen hinsichtlich des
Annahmezeitraums, der Abwicklung, Rücktrittsrechte, Verzicht auf
Bedingungen und Zeitpunkte von Zahlungen unterliegt, die von den
gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben für US-Angebote (U.S. domestic
tender offers) abweichen. Zudem kann der Erhalt von Geldleistungen
durch eines US-Aktionärs im Zusammenhang mit einem öffentlichen
Übernahmeangebot einen zu besteuernden Umsatz für Zwecke des
Einkommenssteuerrechts der Vereinigten Staaten sowie anwendbarem
Recht der jeweiligen Bundesstaaten und Gemeinden sowie ausländischen
und sonstigen Steuerrechtsvorschriften darstellen. Investoren und
Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird vor diesem Hintergrund
dringend empfohlen, einen unabhängigen professionellen Berater
bezüglich der steuerlichen Konsequenzen, die sich aus der Annahme des
öffentlichen Übernahmeangebots ergeben können, zu konsultieren. Weder
die US-Wertpapier- und Börsenaufsicht (U.S. Securities and Exchange
Commission) noch die Aufsichtsbehörden der jeweiligen
US-Bundesstaaten haben (a) das öffentliche Übernahmeangebot genehmigt
oder (b) den Wert oder die Angemessenheit des beabsichtigten
öffentlichen Übernahmeangebots bestätigt. Jede anderslautende
Behauptung stellt einen Rechtsverstoß in den Vereinigten Staaten dar.

Pressekontakt:
Medienkontakt: Minh Tran
TE Connectivity
+41 79 2484217
M.Tran@te.com

oder Investor Relations: Sujal Shah
TE Connectivity
+1 610-893-9790
sujal.shah@te.com

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