TeamDrive: EU-US Privacy Shield wird 2020 kippen

Detlef Schmuck: „Der europäische Gerichtshof wird den
EU-US-Datenschutzschild vermutlich 2020 für ungültig erklären. Dann stehen
Millionen Unternehmen auch in Deutschland im Regen.“

Der EU-US Privacy Shield wird im Laufe des Jahres 2020 wohl vom Europäischen
Gerichtshof für ungültig erklärt werden, prognostiziert Detlef Schmuck,
Geschäftsführer der Hamburger Datensicherheitsfirma TeamDrive
(www.teamdrive.com). Eine solche höchstrichterliche Entscheidung würde Millionen
europäischer Unternehmen, die US-amerikanische Datendienste nutzen, in die
Bredouille bringen, warnt der Sicherheitsexperte. Sein dringender Rat an
deutsche Firmen: „Die betroffenen Unternehmen sollten sich schleunigst von
US-basierten Cloudanbietern lösen und zu einem deutschen Anbieter wechseln.“

Für 2020 wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache
„Schrems II“ erwartet. Der österreichische Jurist Max Schrems hatte 2013 im
Lichte der Snowden-Enthüllungen Klage eingereicht, die damit endete, dass der
EuGH 2015 das bis dahin angewandte Safe Harbor-Datenschutzabkommen zwischen der
EU und den USA für ungültig erklärte. Die von der EU geschaffene
Anschlussregelung des EU-US Privacy Shield war im Juli 2016 von der
EU-Kommission genehmigt worden, um den Schutz personenbezogener Daten, die aus
einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in die USA übertragen werden, zu
gewährleisten. Bereits im März 2017 hatte die EU-Justizkommissarin Vera Jourova
damit gedroht, die Absprachen außer Kraft zu setzen angesichts der
„Unberechenbarkeit“ der Trump-Regierung in den USA. Das „Schrems II“-Verfahren
wird nach weit verbreiteter Juristenmeinung 2020 diese Regelung ebenfalls zu
Fall bringen.

„Was auf den ersten Blick nach trockener juristischer Materie aussieht, wird
sich für Firmen, die diese Entwicklung nicht vorhersehen, zum Datenschutz-GAU
entwickeln“, befürchtet TeamDrive-Geschäftsführer Detlef Schmuck. Der
Datensicherheitsfachmann geht zudem davon aus, dass die von der EU-Kommission
genehmigten Standardvertragsklauseln (SCC) zum EU-US-Datenschutz vom EuGH
gekippt werden. „Unternehmen, die sich nicht vorbereiten, werden vor einem
Scherbenhaufen des Datenschutzes stehen, weil keine der heute noch gültigen
Regelungen der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof standhalten
dürfte“, meint Detlef Schmuck.

TeamDrive (www.teamdrive.com) gilt als „sichere Sync&Share-Software made in
Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und
Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203
Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine
durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der
Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde
auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Dies ist seit Anfang 2020 sogar mit
dem Datenschutzgütesiegel „EuroPriSe“ bestätigt. Diese technische und
rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500
Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das
Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen
Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.

Weitere Informationen:

TeamDrive Systems GmbH,
Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg,
E-Mail: info@teamdrive.com, Internet: www.teamdrive.com

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH,
Tel. 0611-973150, E-Mail: team@euromarcom.de,
Internet: www.euromarcom.de ,
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