Tattoo mit gesundheitlichen Folgen – Auswirkungen auf den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Tattoo mit gesundheitlichen Folgen – Auswirkungen auf den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Nach einer Tätowierung muss damit gerechnet werden, dass sich die tätowierte Hautstelle entzündet. Diese Komplikation wird bei Einwilligung in die Tätowierung billigend in Kauf genommen. Führt diese Komplikation zur Arbeitsunfähigkeit, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, da den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft.

(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.05.2025 – 5 Sa 284 a/24 – Revision nicht zugelassen)

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