Keine Angst vor dem § 34 f. Mit der Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann
Ab Januar 2013 tritt die Finanzanlagenvermittlungsverordnung in Kraft. Durch die Erhöhung der Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen soll eine Stärkung des Anlegerschutzes erreicht werden.