Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG verliert Prozesse! CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger.
München, Berlin, den 30.09.2013: Vielen Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) wurden in den vergangenen Monaten Klagen der ALAG zugestellt. Die ALAG fordert hierbei ausstehende Einlagen ein. Die behaupteten Ansprüche der ALAG könnten nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte im Einzelfall jedoch bereits als verjährt anzusehen sein
Die beabsichtigte Begünstigung insbesondere von Beratern bzw. Beratungsgesellschaften ist nicht nachvollziehbar! – CLLB Rechtsanwälte rät dringend von Vergleichsabschlüssen ab, in welchen Anleger auf Schadenersatzansprüche gegen Berater bzw. Beratungsgesellschaften verzichten!
Erfolgsversprechendes Vorgehen gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften; CLLB Rechtsanwälte raten dringend von Vergleichsabschlüssen ab, in welchen Anleger auf Schadensersatzansprüche gegen die Berater / Beratungsgesellschaften verzichten
Die CLLB Rechtsanwälte wurden von einer Reihe von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Durchsetzung der – nach den Angaben der Anleger – diesen zustehenden Schadenersatzansprüchen aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung beauftragt. Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG befindet sich derzeit in der Liquidation.
Zu allem Überfluss werden die Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG in der letzten Zeit durch einen R
Es wird ernst! – Die ALAG geht den nächsten Schritt!
Einige Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG haben einen Mahnbescheid erhalten.
Dies ist der nächste Schritt der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG, um die den Anleger der ALAG zugeflossen gewinnunabhängigen Auszahlungen von den Anlegern zurück zu erhalten.
„Wenn gegen einen Mahnbescheid nicht fristgemäß Widerspruch eingelegt wird, kann der Antragssteller nach zwei Wochen einen Antrag auf Erlass eines V