Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung – Paarvergleich mit nur einer Person

Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung – Paarvergleich mit nur einer Person

1. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig gemäß § 22 AGG die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist.
2. Kann der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts n