Mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur elektronischen Rechnungsstellung gewinnt die Umstellung auf echte E-Rechnungsprozesse erneut an Bedeutung.
Der aktuelle Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums vom 15. Oktober 2025 klärt zahlreiche Detailfragen rund um die E-Rechnung. Enthalten sind erweiterte Pflichten aber auch Erleichterungen.
Viele Verantwortliche warten derzeit gespannt auf den vom Bundesfinanzministerium angekündigten Anwendungserlass, der im 4. Quartal 2025 erwartet wird.
Das bereits am 01. Juli 2011 in Kraft getretene Steuervereinfachungsgesetz stellt die elektronische Rechnung der „Papierrechung“ gleich. Mit dieser Vereinfachung wird den Unternehmern ein Stück Kontrolle über die Rechnungslegung zurückgegeben. Rechnungssignaturen zur Gewährleistung der Echt- und Unversehrtheit gehören hiermit der Vergangenheit an.