E-Rechnung: Unsicherheit bleibt – Unternehmen brauchen klare Strategien

Viele Verantwortliche warten derzeit gespannt auf den vom Bundesfinanzministerium angekündigten Anwendungserlass, der im 4. Quartal 2025 erwartet wird.
Viele Verantwortliche warten derzeit gespannt auf den vom Bundesfinanzministerium angekündigten Anwendungserlass, der im 4. Quartal 2025 erwartet wird.
Das bereits am 01. Juli 2011 in Kraft getretene Steuervereinfachungsgesetz stellt die elektronische Rechnung der „Papierrechung“ gleich. Mit dieser Vereinfachung wird den Unternehmern ein Stück Kontrolle über die Rechnungslegung zurückgegeben. Rechnungssignaturen zur Gewährleistung der Echt- und Unversehrtheit gehören hiermit der Vergangenheit an.