Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, muss er innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, wenn er eine Abfindung erhalten will.

Aber welches Gericht ist zuständig?
Aber welches Gericht ist zuständig?
Welche Folgen hat eine verspätete Krankmeldung? Kann der Arbeitgeber abmahnen oder gar kündigen? Ein Hinweis von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Mühlheim an der Ruhr, 31. August 2011 – Laut des Hightech-Verbands BITKOM sind 40 Millionen Bundesbürger in sozialen Netzwerken aktiv; Tendenz steigend. Und auch in der Geschäfts- und Berufswelt nehmen Bedeutung und Nutzung stetig zu. Für Unternehmen birgt dies ein enormes Potential für neue Vertriebs- und Kommunikationswege. Kritisch wird es jedoch, wenn sich beispielsweise Mitarbeiter negativ über das Unternehmen oder Kunden äußern. Die neue Ratgeber-DV
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik.
Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen o
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Quang Lam, Berlin
Trotz Ausgleichsklausel bleibt Rückzahlungsanspruch grundsätzlich bestehen
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Gegenstand der Entscheidung war die Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Anweisung einer Arbeitskollegen mit dem Ausspruch "Jawohl mein Führer" kommentiert hatte. Angesichts der Tatsache, dass die Rechtsprechung in derartigen Fällen im Allgemeinen nicht zimperlich mit der Annahme eines Kündigungsrechts des Arbeitgebers ist, folgen nun einige Ausführungen zu dieser Problematik.
Grundsätzlich riskieren Arbeitnehmer, die Vorgesetzte oder Mitarbeiter beleid