Am 1. Juni 2015 tritt die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Damit beginnt für Arbeitgeber ein neues Kapitel in Sachen Arbeitsschutz. Denn die neue Verordnung bringt zahlreiche Änderungen mit sich.
Von der richtigen Einschätzung der Suchproblematik, über die Prävention im Betrieb bis zum richtigen Handeln im Ernstfall – worauf es im Umgang mit gefährdeten Mitarbeitern wirklich ankommt
Bonn, 04.03.2015 – Suchtgefährdete oder bereits abhängige Mitarbeiter stellen nicht nur ein Risiko für sich selbst dar, sondern auch für alle Kollegen, mit denen sie zusammenarbeiten. Diesen Umstand müssen Unternehmen jedoch nicht hinnehmen, denn es gibt viele Wege, eine mögliche Gefahr zu erkennen und gemeinsam mit dem Betroffenen gegen das Problem anzuarbeiten. Auf den 8. Praxistagen Arbeitssicherheit 2015 am 19. und 20. März 2015 in Köln erhalten Untern
Sicherheit am Arbeitsplatz ist integraler Bestandteil der Unternehmenskultur der BERA und wird intensiv gelebt – das ist das Ergebnis der Untersuchung durch die gesetzliche Unfallversicherung VBG. Dem HR-Spezialist wurde am vergangenen Donnerstag das Zertifikat „Arbeitsschutz mit System“ (AMS) verliehen, welches bisher bundesweit nur wenige Unternehmen dieser Branche erhielten.