Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Verlangt der Arbeitgeber von Arbeitnehmern auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG in einer bestimmten Form und ggf. innerhalb einer bestimmten Frist den Nachweis jeglicher Arbeitsunfähigkeit, betrifft dieses Verlangen zwar grundsätzlich das Ordnungs- und nicht das – mitbestimmungsfreie – Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer, jedoch ist ein für die Mit-bestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr. 1 BetrVG notwendiger kollektiver Sach-verhalt nur gegeben, wenn die ents