Bundesarbeitsgericht – Neues zu betrieblicher Übung und arbeitsvertraglichem Freiwilligkeitsvorbehalt

Bundesarbeitsgericht – Neues zu betrieblicher Übung und arbeitsvertraglichem Freiwilligkeitsvorbehalt

Bundesarbeitsgericht – Neues zu betrieblicher Übung und arbeitsvertraglichem Freiwilligkeitsvorbehalt

1. Bei Zahlung einer über das arbeitsvertraglich vereinbarte Gehalt hinausgehenden Vergütung ist durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln, ob sich der Arbeitgeber nur zu der konkreten Leistung (beispielsweise Gratifikation im Kalenderjahr) oder darüber hinaus im Sinne einer betrieblichen Übung auch für die Zukunft verpflichtet hat.

2. Läs