München 15.4.2011 Die Fragen aus dem Publikum während des Vortrags „Fortbildungskosten im Einkommensteuerrecht“ haben gezeigt, dass das Thema Weiterbildungskosten bzw. Fortbildungskosten für viele Steuerpflichtige ein wichtiges Thema darstellt.
Seit der Beanstandung der Besteuerungspraxis häuslicher Arbeitszimmer durch das BVerfG am 29.07.2010 sind diese für einen wesentlich größeren Personenkreis steuerlich absetzbar. Jedoch erfüllt längst nicht jeder heimische Schreibtisch die Anforderungen der Finanzrechtsprechung. Die langjährig erfahrene Braunschweiger Steuerberaterin Monika Nadler erläutert, welchen Kriterien häusliche Arbeitszimmer aus Sicht der Finanzverwaltung genügen müs
Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 29. Juli 2010 können Arbeitnehmer ihre heimischen Arbeitszimmer verstärkt von der Steuer absetzen. Jedoch verschenken die Finanzbehörden auch hier nichts. Der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig erläutert, welche Nachweise die Finanzverwaltung für die steuerliche Begünstigung häuslicher Arbeitszimmer verlangt.