Eine einmal erworbene Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3 hat nur noch eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Wer die Asbest-Sachkunde vor 1. Juli 2010 erworben hat, muss eine 1-tägige Aktualisierungsschulung bis 30. Juni 2016 nachweisen.
Wer die Asbest-Sachkunde vor 1. Juli 2010 erworben hat, muss eine 1-tägige Aktualisierungsschulung bis 30. Juni 2016 nachweisen.
Scheiden ältere Mitarbeiter aus, müssen Nachwuchskräfte als Sachkundige für die Asbestsanierung geschult werden