Zivilprozesskosten steuerlich absetzbar
Zivilprozesskosten steuerlich absetzbar
Änderung der Rechtsprechung
Vorbemerkung
Nach § 33 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes können bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Außergewöhnliche Belastungen sind dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehende größere Aufwendungen, die über die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermög