Aufenthaltserlaubnis für ausländische Selbständige

Seit Inkrafttreten des MOMIG im Jahr 2008 können auch Nicht-EU-Bürger Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen GmbH werden.Zugrunde liegt die Überlegung, dass dank weltweiter Vernetzung geschäftliche Pflichten auch aus dem Ausland wahrgenommen werden können. Eien ständige Anwesenheit vor Ort ist somit nicht erforderlich. Ganz anders sieht es bei Nicht-EU-Bürgern aus, die die dauerhafte Ausübung einer selbständigen […]