Achtung: Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften haften länger!

Nahezu ohne große Aufmerksamkeit zu erregen ist am 01. Januar 2011 das "Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung" (Restrukturierungsgesetz – RstruktG; http://www.buzer.de/gesetz/9536/index.htm) in Kraft getreten. Speziell zu den Änderungen des Aktiengesetzes ist den Fachzeitschriften bis