Reisekosten können künftig in größerem Umfang abgesetzt werden

Essen, 24. Januar 2011**** Ein neues BFH-Urteil ermöglicht erstmals Steuereinsparungen bei Dienstreisen, die nicht rein beruflich sind, sondern auch private Motive enthalten. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen weist darauf hin, dass Aufwendungen für Hin- und Rückreise, sowohl beruflich (betrieblich) als auch privat veranlasste Reisen grundsätzlich in abziehbare We