BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Aufgaben einer alternativen Verwahrstelle

(DGAP-Media / 10.09.2013 / 12:21)

Umsetzung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Aufgaben einer alternativen Verwahrstelle

Hamburg, 10. September. Am 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch
(KAGB) in Kraft getreten. Es setzt hierzulande die AIFM-Richtlinie um und
schreibt alternativen Investmentfonds (AIF) unter anderem die Einrichtung
einer externen Verwahrstelle vor. Mit dem KAGB hat der Gesetzgeber die
Möglichkeit geschaffen, dass sowohl Depotbanken als auch berufsständischen
Rege