IT-Sicherheitsgesetz vom Bundestag verabschiedet: Ja zum Gesetzeszweck – Kritik an der Umsetzung

Der Bundestag hat am 12.06.2015 mit der Mehrheit der Großen Koalition das "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit Informationstechnischer Systeme" ("IT-Sicherheitsgesetz") beschlossen. Der TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. begrüßt die Initiative für ein solches Bundesgesetz ausdrücklich. Gleichzeitig hält es TeleTrusT für dringend erforderlich, das Gesetz alsbald nachzubessern und zu konkretisieren.