–Das Unternehmensstrafrecht trifft die Falschen– – Gutachten der Stiftung Familienunternehmen kritisiert Gesetzespläne
(DGAP-Media / 11.11.2013 / 13:23)
Die Justizministerkonferenz in Berlin entscheidet am kommenden Donnerstagüber ein Strafrecht, nach dem nicht nur der individuelle Täter, sondern
gleichzeitig auch Unternehmen und Vereine sanktioniert werden können, wenn
sie Fehlverhalten nicht verhindert haben. Als Bestrafung ist zum Beispiel
der Einzug einer Geldstrafe in Höhe von zehn Prozent des Jahresumsatzes bis
hin zu einer Auflösung des Unternehmens vorgesehen.
Die Stiftung Fami