Identitätsraub durch staatliche Einrichtungen? Wie kann man sich schützen?

Datenschutzmissbrauch – Schutz durch anonyme Meldeadresse

Datenschutzmissbrauch – Schutz durch anonyme Meldeadresse
Berlin –„Klein- und Mittelbetriebe profitieren in besonderer Weise von innovativer IT-Technik: Sie hilft ihnen bei der Erschließung neuer Märkte und dient dem engen Kontakt zum Kunden. Beim Thema IT-Sicherheit haben aber viele Mittelständler noch Nachholbedarf.“ Das erklärte Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), bei der Auftaktveranstaltung für das BVMW-Projekt „mIT-Sicherheit“ in Berlin.Ohoven wies auf die Gefahren der Cyberkriminalität hin. Davon waren…

"Developer Program"mit Webinaren und kostenloser Nutzung von SaaS-Lösung"allyve All-in-One"/ Mehr Transparenz für Nutzer: Privacy-by-Default
Westfalen-Kongress schafft nötigen Durchblick auf den Gebieten Cloud-Computing und Social Media.

München, 2.10.2012 – Das neue Fachmodul "Datenschutzrecht PLUS" der juristischen Datenbank beck-online (www.beck-online.de) unterstützt alle, die mit rechtlichen Aspekten des Datenschutzes befasst sind. Schlagworte wie Online-Durchsuchung, Bundestrojaner, Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung und Mitarbeiterscreening prägen dabei die Beratungspraxis und die Auseinandersetzungen vor Gericht.
Neben dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zahlreiche sondergesetzli

Fachvortrag: Mit Firewall-Management und Risiko-Analyse Compliance-Anforderungen erfüllen
Die Bedeutung von Datenschutz für Wirtschaft und Gesellschaft steigt und damit auch die Verantwortung von Unternehmen, die personenbezogene Nutzerdaten erheben und verarbeiten. Laut der aktuellen Studie “Datenschutz im Dialogmarketing” der artegic AG haben deutsche Unternehmen diese Verantwortung zwar erkannt, es existieren jedoch noch deutliche Mängel bei der praktischen Umsetzung des Datenschutzes sowie bei den Kenntnissen zur aktuellen Rechtslage. Eine klare Mehrheit sieht jedoch au

Die Video-Serie"90 Sekunden Datenschutz"unterstützt Unternehmen dabei, das Thema Datenschutz kontinuierlich und komfortabel in die Köpfe der Mitarbeiter zu bekommen.
Aus Sicht des Arbeitsrechts und des Datenschutzes
Die Übergangsfrist zur Datenschutznovelle ist am 31. August 2012 abgelaufen. Seitdem dürfen Unternehmen keine Adressbestände mehr verwenden, die nicht den Voraussetzungen der Datenschutznovelle entsprechen. Der Ablauf der Übergangsfrist sorgt für große Unsicherheit gerade unter E-Mail Versendern. Die kostenfreie “Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht” schafft Klarheit.