Jeder kennt es: Die Überlassung von Dienstwagen an Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung. Jeder weis es: Die Finanzverwaltung verdient mit – entweder durch die Besteuerung des in der Privatnutzung liegenden geldwerten Vorteils nach der sog. 1% – Regelung oder gemäß genauer Erfassung im Fahrtenbuch.
VMF-Studie"Trends im Flottenmarkt": Mehr Leistung und Motivation / Mitarbeiter als kostenbewusste Unternehmer / Dienstwagen bleibt wichtiger Anreiz / Nachhaltiger Fuhrpark gut fürs Firmenimage
Leipzig, 25.04.13: Wer einen Dienstwagen vom Arbeitgeber gestellt bekommt und diesen privat nutzt, muss dieses „Extra“ in der Regel als geldwerten Vorteil versteuern. Dabei hat er die Wahl zwischen einer pauschalen sog. 1%-Versteuerung oder dem Nachweis der privat gefahren Kilometer via Fahrtenbuch. In mehreren Verfahren standen diese Methoden in letzter Zeit auf dem Prüfstand. Dies sind die Ergebnisse: