Steuerliche Entlastungen und Neuerungen für Bürgerinnen und Bürger ab 2025

Steuerliche Entlastungen und Neuerungen für Bürgerinnen und Bürger ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 traten in Deutschland bedeutende steuerliche Änderungen in Kraft, die darauf abzielen, die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren und Familien gezielt zu unterstützen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Erhöhung des Grundfreibetrags und Anpassung des Einkommensteuertarifs
Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro jährlich. Die

Informationen zur E-Rechnungspflicht

Informationen zur E-Rechnungspflicht

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist auf die bevorstehende E-Rechnungspflicht für Unternehmer hin und darauf, dass ab dem 01.01.2025 in Deutschland eine generelle Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen, sogenannten E-Rechnungen, für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen, auch B2B-Umsätze genannt, gilt.

Für Leistungen an den Endverbraucher

Die Lösung für E-Rechnungsmanagement:CM Studio .DMS-Cloud

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Ab 01. Januar 2025 wird jedes Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und archivieren zu können, unabhängig davon wie der Lieferant diese übermittelt hat.

Die Formate der E-Rechnung, die vom Gesetzgeber akzeptiert werden, sind nicht menschlich lesbar, sondern basieren auf strukturierten XML-Daten. MASCH Software Solutions möchte den Unternehmen helfen, diese einfach lesen und verstehen zu können – über die CM Studio .DMS-Cloud!

Die neuen Gesetzesvorhaben zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 in Deutschland, inklusive eines Meldesystems ab dem Jahr 2028

Die neuen Gesetzesvorhaben zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 in Deutschland, inklusive eines Meldesystems ab dem Jahr 2028

Essen – "Ab dem 01.01.2025 sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Sie erhalten die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus den elektronischen Rechnungen", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. Nach derzeitigem Stand sind von dieser Änderung alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deu