Ab dem 1. Januar 2025 traten in Deutschland bedeutende steuerliche Änderungen in Kraft, die darauf abzielen, die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren und Familien gezielt zu unterstützen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Erhöhung des Grundfreibetrags und Anpassung des Einkommensteuertarifs
Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro jährlich. Die
Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist auf die bevorstehende E-Rechnungspflicht für Unternehmer hin und darauf, dass ab dem 01.01.2025 in Deutschland eine generelle Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen, sogenannten E-Rechnungen, für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen, auch B2B-Umsätze genannt, gilt.
Ab 01. Januar 2025 wird jedes Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und archivieren zu können, unabhängig davon wie der Lieferant diese übermittelt hat.
Die Formate der E-Rechnung, die vom Gesetzgeber akzeptiert werden, sind nicht menschlich lesbar, sondern basieren auf strukturierten XML-Daten. MASCH Software Solutions möchte den Unternehmen helfen, diese einfach lesen und verstehen zu können – über die CM Studio .DMS-Cloud!
Online-Seminar zur E-Rechnungspflicht am 15.10.2024: Erfahren Sie praxisnah, wie Ihr Unternehmen auf die gesetzliche E-Rechnung vorbereitet wird. Experten zeigen Lösungen und Handlungsschritte.
Die KI-basierte Lösung für Dokumenten-Analyse kann sowohl das für die E-Rechnung erforderliche X-Rechnungsformat als auch den ZUGFeRD-Standard verarbeiten
Essen – "Ab dem 01.01.2025 sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Sie erhalten die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus den elektronischen Rechnungen", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. Nach derzeitigem Stand sind von dieser Änderung alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deu